Regionalsender

Weniger Fensterprogramme für Kabelkunden

07.01.2013
Kabel Deutschland streitet mit ARD und ZDF vor Gericht um die Zahlung von Einspeiseentgelten. Nun merkt erstmals der Zuschauer etwas davon.

Der Streit zwischen Kabel Deutschland (KDG) und den öffentlich-rechtlichen Sendern hat erstmals Folgen für die Zuschauer. Der Netzbetreiber wird die regionalen Varianten der Dritten Programme von Dienstag an nur noch in den jeweiligen Ländern verbreiten.

Einige Beispiele: Zuschauer, die via Kabelfernsehen bisher das Programm des NDR in vier Varianten mit den Regionalfenstern für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen sehen konnten, empfangen künftig nur ein Programm. Hamburger sehen dann nur noch das Hamburger Fenster. Auch Berliner empfangen vom RBB via Kabel nur noch das Programm der Hauptstadt, aber nicht mehr das Fenster von Brandenburg. Thüringer Kabelkunden empfangen nur noch den thüringischen MDR, nicht mehr die MDR-Variante speziell für Sachsen. Auch wer sich Regionalprogramme aus ganz anderen Teilen Deutschlands anschaut, bekommt künftig nur noch eine Variante zu sehen.

Alle Dritten Programme werden aber weiter bundesweit ausgestrahlt, teilte das Unternehmen in München mit. Auch am Umfang der bisher ausgestrahlten Sender, sowie an der Verbreitung im hochauflösenden HD-TV werde sich nichts ändern, betonte die Firma.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hielten sich nach der Ankündigung bedeckt. "Es handelt sich um eine eigene unternehmerische Entscheidung der KDG", sagte ein Sprecher des Mitteldeutschen Rundfunks. Der MDR ist in dem Streit federführend auf Seiten der ARD-Sender. "Gesetzliche Regelungen wurden nicht verletzt. Die KDG steht aber in Konkurrenz mit anderen Anbietern, so dass es für die Verbraucher genügend Empfangsalternativen gibt."

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