Wenn ein Umbau die Kundschaft fern hält

15.11.2001

Nimmt der Vermieter in einem Einkaufszentrum Umbauarbeiten vor, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen, dann steht dem Mieter regelmäßig kein Recht zur Mietminderung zu. Dies jedenfalls dann nicht, wenn der angemietete Laden von den Kunden ungehindert betreten werden kann. Alleine die Tatsache, dass vorübergehend die Kundenströme nicht mehr wie gewohnt verlaufen, führt nicht zur Annahme eines Mietmangels. Denn es handelt sich nicht um eine unmittelbare, sondern allenfalls um eine mittelbare Geschäftsbetriebsbeeinträchtigung (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 23 U 1660/00). (jlp)

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