Teil- und Vollkasko

Wer bei Wildunfällen zahlt

16.10.2012

Protokoll zur Unfallaufnahme unverzichtbar

Bei einem Wildunfall sollte immer die Polizei verständigt werden. Das Protokoll zur Unfallaufnahme dient gegenüber der Versicherung als Nachweis für den Wildunfall. Außerdem sollten Blut- und Haarspuren nicht entfernt werden. Damit eine Begutachtung, welches Tier der Unfallverursacher war, durch den Versicherer möglich bleibt. (oe)
Quelle: www.anwalt-suchservice.de

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