Wenn Herr A mehr verdient als Herr B

Wer sorgt für "saubere Verhältnisse" im Betriebsrat?

16.07.2009

Nur das Gremium als Ganzes kann für "saubere Verhältnisse" sorgen

Wenn ein Betriebsratsmitglied seine gesetzlichen Pflichten grob verletze - was bei der Annahme einer unzulässigen Begünstigung ohne weiteres vorläge -, kann die in dieser Bestimmung vorgesehene Sanktion des Ausschlusses aus dem Betriebsrat nur von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber, von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder eben "nur" vom Betriebsrat selbst durch Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitsgericht veranlasst werden. Daraus folge, dass ein einzelnes Betriebsratsmitglied nicht die Möglichkeit haben soll, durch das Betreiben eines Ausschlussverfahrens für "saubere Verhältnisse" im Betriebsrat zu sorgen. Dieses Recht stehe auf der Betriebsratsseite allein dem Gremium zu.

Klarmann empfiehlt, dieses Urteil zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt: Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, VdAA-Vizepräsident, c/o Passau, Niemyer & Kollegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.vdaa.de

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