Meinung oder Tatsache

Werbeaussagen - was ist eigentlich rechtens?

22.12.2011

Fazit

Das Äußerungsrecht ist eine komplizierte Materie, die von einigen wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägt ist. Sie lässt sich nur recht schwierig in knappen Worten darstellen. Daher dient das oben Gesagte mehr als Einführung denn als umfassende Darstellung des Rechtsgebiets.

Als Faustformel lässt sich sagen, dass wahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich zulässig sind, während unwahre grundsätzlich unzulässig sind. Bei Meinungsäußerungen geht es stets um die Frage, ob im Rahmen einer Abwägung das Recht auf Meinungsäußerung aus Artikel 5 GG (das auch für Werbung gilt) oder ein entgegenstehendes Recht wie etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb entgegensteht. Im Grundsatz geht dabei jedoch die Meinungsäußerungsfreiheit vor.

Der Autor Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.

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