Wettbewerbsrecht: Handy "fast geschenkt"

03.08.2000
Die Preisangabe eines Einzelhändlers für ein Handy "fast geschenkt für 0,49 DM" ist für sich gesehen noch nicht wettbewerbsw und täuscht den Verbraucher nicht. Allerdings müssen dann die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zuzuordnen sein. (jlp)

Die Preisangabe eines Einzelhändlers für ein Handy "fast geschenkt für 0,49 DM" ist für sich gesehen noch nicht wettbewerbsw und täuscht den Verbraucher nicht. Allerdings müssen dann die Angaben über die Kosten des Netzzugangs räumlich eindeutig dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon zuzuordnen sein. (jlp)

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