Codes of Conduct auch in deutschen Firmen

Wie sich Mitarbeiter am Arbeitsplatz benehmen sollten

21.09.2009

Weisungen sollten aufgeteilt werden

Auch wenn also nun feststeht, dass sich die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht gleich auf eine gesamte Ethik-Richtlinie bezieht, sondern stets nur auf einzelne darin enthaltene Regelungen, bietet es sich an, eine solche Richtlinie in mitbestimmungsfreie Weisungen und mitbestimmungspflichtige Regelungen deutlich aufzuteilen. Dies hat den Vorteil, dass in Verfahren vor den Einigungsstellen eben nur noch über die mitbestimmungspflichtigen Teile gestritten werden kann, jedoch nicht mehr über die mitbestimmungsfreien Regelungen, wodurch diese sofort umgesetzt werden können. (oe)

Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.

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