Preisangaben

Wie teuer ist "gratis"?

27.09.2012

Fazit

Bei der Bewerbung von Produkten mit Gratis-Beigaben ist zwingend darauf zu achten, dass diese in die jeweils zu berechnenden Grundpreise eingerechnet werden, um keine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes zu riskieren. (oe)

Der Autor Manfred Wagner ist Rechtsanwalt sowie Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de). Die Autorin Claudia Martini ist Rechtsanwältin.
Kontakt:
Wagner Rechtsanwälte, Großherzog-Friedrich-Str. 40, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 958282-0, E-Mail: wagner@webvocat.de, Internet: www.webvocat.de

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