Autofahrer kollidiert mit Radler

Wie viel sind Schmerzen "wert"?

02.09.2010

Keine weiteren Beweise für Schmerzen

Es verurteilte die Haftpflichtversicherung, weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Das Landgericht stellte fest, dass der Kläger für seine Behauptung zu den erlittenen Schmerzen keinen Beweis angeboten hatte. Die vorgelegten ärztlichen Atteste waren etwa zwei Wochen nach dem Unfallereignis ausgestellt worden oder enthielten keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Das Gericht vermochte sich lediglich davon zu überzeugen, dass der Kläger unter Entzündungen wegen eingewachsener Barthaare im Bereich der Narbe am Kinn leidet. Unter Berücksichtigung der nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen und Beeinträchtigungen hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro für angemessen, um dem Kläger ausreichend Ausgleich und Genugtuung zu verschaffen. Daher musste die beklagte Haftpflichtversicherung dem Kläger zwar weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, die Kosten des gerichtlichen Verfahrens musste aber ganz überwiegend der Kläger tragen.

Schmidt-Strunk empfiehlt, in derartigen Fällen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Schmidt-Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., Siemensstr. 26, 65549 Limburg, Tel.: 06431 22551, E-Mail: rechtsanwalt@schmidt-strunk.de, Internet: www.schmidt-strunk.de

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