Wirtschaftlich nachteiliger Vertrag? - Einfach aussteigen!

08.03.2001

Beim Kauf einer Immobilie hat man Ihnen versichert, die Mieteinnahmen würden die Tilgungsraten für das Bankdarlehen decken - tatsächlich zahlen Sie aber kräftig drauf? Dann steigen Sie aus diesem Vertrag schleunigst aus. Das raten der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. und der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V.

Laut Bundesgerichtshof (V ZR 29/96) ist das möglich: "Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsabschluss setzt einen Vermögensschaden voraus." Die Richter führten aus, dass ein Vermögensschaden jedoch nicht automatisch mit Vertragsabschluss eintrete, sondern bedinge, dass derVertragsabschluss für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist. Die Klausel in Verträgen, dass mündliche Nebenabreden nicht gelten, wenn sie nicht schriftlich bestätigt werden, würde dabei nicht greifen, wenn diese ein Verschulden bei Vertragsabschluss enthielten und Schaden stifteten, so BDF und BSZ. (kj)

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