Rechtliche Vorschriften beachten

Zeitverträge - ideale Arbeitsform für Krisenzeiten?

09.03.2009

Variante 1: Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund

Die erste Variante betrifft Arbeitsverträge, die ohne sachlichen Grund befristet sind. Für sie gelten folgende Regeln:

- Die Zeitdauer reicht von einem Tag (minimum) bis zu maximal zwei Jahren.

- Eine Verlängerung des Vertrags (sogenannte Kettenbefristung) ist bis zu dreimal möglich, wobei allerdings eine Maximaldauer von zwei Jahren nicht überschritten werden darf.

- Danach ist das Arbeitsverhältnis beendet und muss, wenn es bei demselben Arbeitgeber aufrechterhalten werden soll, in eine Festanstellung umgewandelt werden.

- Vor der Befristung darf bei demselben Arbeitgeber weder ein unbefristetes noch ein befristetes Arbeitsverhältnis bestanden haben (sogenanntes Anschlussverbot).

- Arbeitnehmer, die vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 52 Jahre alt sind und vorher mindestens vier Monate arbeitslos waren oder an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen wie dem "Ein-Euro-Job” teilgenommen haben, können bis zur Dauer von fünf Jahren mehrfach befristet angestellt werden

Variante 2: Befristung eines Arbeitsvertrags aus sachlichem Grund

Die zweite Variante betrifft Arbeitsverträge, die aus sachlichem Grund befristet sind. Solche Verträge kommen für folgende Fälle in Betracht:

- Es besteht ein vorübergehender betrieblicher Bedarf (hauptsächlich Saisongewerbe Winter/Sommer).

- Es handelt sich um Vertretungsfälle, beispielsweise Urlaubs-, Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung sowie Vertretungen für Elternzeit und Mutterschutzzeiten.

- Eine Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung.

- Es liegt eine länger befristete Probezeit vor.

- Die Gründe für die Befristung liegen in der Person des Arbeitnehmers, zum Beispiel eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Weiterbildungen.

- Das Arbeitsentgelt wird aus Haushaltsmitteln gezahlt, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind

- Ein gerichtlicher Vergleich legt die Befristung fest

Da die Materie recht komplex ist, sollten sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages rechtlich umfassend informieren. Weitere Auskünfte erteilt der VdAA (www.vdaa.de).

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