Lohnsteueranmeldung
Lohnsteueranmeldung
Ein Arbeitgeber, der im Jahr nicht mehr als insgesamt 4.000 Euro Lohnsteuer ans Finanzamt abführt, muss die Lohnsteueranmeldung nur einmal im Quartal statt jeden Monat abgeben. Diese Grenze wird jetzt angehoben auf 5.000 Euro, sodass künftig mehr Kleinbetriebe nur noch vier statt zwölf Lohnsteueranmeldungen im Jahr abgeben müssen. Die Grenze für die jährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung ist bereits vor zwei Jahren mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz von 1.000 Euro auf 1.080 Euro angehoben worden.
SV-Beiträge
Wenn bei der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge der endgültige Arbeitslohn noch nicht bekannt ist, muss bisher die voraussichtliche Höhe der Beiträge geschätzt und abgeführt werden. Die Differenz zwischen Schätzung und endgültigem Betrag ist dann im Folgemonat mit zu berücksichtigen. Künftig steht das vereinfachte Verfahren allen Arbeitgebern offen. Dabei werden einfach die Beiträge des Vormonats als Grundlage genommen und wie bisher die Differenz im Folgemonat ausgeglichen. Eine aufwendige Schätzung ist damit nicht mehr notwendig.
Pflegeversicherung
Für die Abrechnung von Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung sollen bis 2018 die Details für eine komplett elektronische Abrechnung samt Bestätigung der Leistungserbringung durch den Leistungsempfänger festgelegt werden. Belege in Papierform sind dann überflüssig.
Handwerkskammern
Die Handwerkskammern bekommen eine eindeutige Rechtsgrundlage, um mit ihren Mitgliedern elektronisch kommunizieren zu können. Dazu können sie künftig von ihren Mitgliedern auch Webseiten und Email-Kontaktdaten erfragen und in die Handwerksrolle aufnehmen.
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Handwerksordnung
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung erfolgen noch verschiedene weitere Änderungen, beispielsweise zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen in digitalen Medien.
Leistungsinformationen
Eine zentrale Bundesredaktion soll künftig zu leistungsbegründenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes Leistungsinformationen in standardisierter Form bereitstellen. Leistungsinformationen sollen insbesondere für unternehmens- und bürgerrelevante Regelungen erstellt werden, bei denen ein hoher Informationsbedarf zu erwarten ist.
Quelle:
WW+KN Wagner Winkler & Collegen GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Im Gewerbepark D75, 93059 Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: SGeigl@wwkn.de, Internet: www.wwkn.de