Jobcenter verliert gegen Kanzlei: Wann Niedrigstlöhne erlaubt sind

Wer eine Zwangslage des Arbeitnehmers ausnutzt und zu wenig Lohn zahlt, kriegt unter Umständen Ärger mit der Agentur für Arbeit.

Wer eine Zwangslage des Arbeitnehmers ausnutzt und zu wenig Lohn zahlt, kriegt unter Umständen Ärger mit der Agentur für Arbeit.

Foto: Tatjana Balzer - Fotolia.com

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