Bezugsberechtigte Person: Böses Erwachen bei Direktversicherungen

Nach dem Tode eines geschiedenen Ehegatten kann es für die zweite Ehefrau bei der Altersversorgung eine böse Überraschung geben.

Nach dem Tode eines geschiedenen Ehegatten kann es für die zweite Ehefrau bei der Altersversorgung eine böse Überraschung geben.

Foto: Thomas Firsching, Fotolia.de

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