Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: EuGH: Wegezeit ist Arbeitszeit

Bei Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Standort eines Kunden nimmt der EuGH an, dass des Arbeitnehmer während der Fahrzeit seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt.

Bei Fahrten zwischen dem Wohnort und dem Standort eines Kunden nimmt der EuGH an, dass des Arbeitnehmer während der Fahrzeit seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt.

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