Rekordverdächtig

12 wettbewerbswidrige Fehler in der Widerrufsbelehrung

03.03.2008

12. Die Formulierung zu verwenden: "Bei Beschädigungen durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder fehlender Originalverpackung tritt das Widerrufsrecht nicht in Kraft."

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Widerrufsbelehrung bei eBay oder in Ihrem Internetshop verwenden, geschweige denn in irgendeiner Form modifizierten oder ergänzen.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz und außerdem Experte für Internet- und Onlinerecht. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock. Tel: 0381-448998-0 ,Fax: 0381-448998-22. Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de (mf)

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