LG und Samsung beugen vor

3D-TV - "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"

27.04.2010

Samsung und LG haben bereits Gesundheitsstudien für 3D-Fernsehen angestrengt und auf Basis dessen beschlossen, dass es unbedenklich sei, an der Vermarktung der Geräte festzuhalten.

Klageparadies USA

An den Kopf fassen mag man sich, wenn Raucher gegen Zigarettenhersteller vor Gericht ziehen oder Adipöse gegen McDonalds. Aber so bedauerlich die Folgen übermäßigen Tabak- oder Burger-Konsums auch sein mögen, kann es sich dort durchaus lohnen zu klagen.

Gerade erst im November 2009 hat ein Gericht in Florida Philip Morris zu einer Entschädigungszahlung von 300 Millionen Dollar an eine krebskranke Ex-Raucherin verdonnert. Gegen die Tabakindustrie wurden schon unzählige Prozesse angestrengt, Einzelfälle wie der eben geschilderte kommen hin und wieder durch, Sammelklagen dagegen nur noch selten. Vor einem Berufungsgericht gescheitert ist Anfang 2005 auch die US-Regierung mit einer Klage auf Gewinnrückzahlung in Höhe von 280 Milliarden Dollar gegen führende Tabakkonzerne.

Während der Vorwurf gegen die Zigarettenhersteller, mit Versprechen wie "Mild" und "Light" die Verbraucher hinters Licht geführt zu haben, vor Gericht teilweise tatsächlich Bestand hat, sind zwei fettleibige Jugendliche aus New York 2003 mit ihrer Klage gegen McDonalds gescheitert. Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass der Fast-Food-Kette keine irreführende Werbung nachzuweisen sei.

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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass eine alte US-Amerikanerin ein Haustier (Hund oder Katze) in ihrem neuen Mikrowellenherd getrocknet habe, worauf dieses verendete und sie eine Klage angestrengt hat. Diesen Fall hat es zwar laut Recherche eines Haftpflichtversicherers nie gegeben, trotzdem werden Mikrowellenherde auf der anderen Seite des großen Teiches mit dem Warnhinweis "Nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet" verkauft. (kh)

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