Steuervereinfachungsgesetz 2011

"Abschaffung esoterischer Regeln"

18.04.2011

- Steuerbefreiungsvorschriften:

Insgesamt sieben Steuerbefreiungsvorschriften, die ohnehin in der Praxis keine Rolle mehr spielen, werden aufgehoben, zum Beispiel für die Zuwendungen ehemaliger alliierter Besatzungssoldaten an ihre Ehefrauen oder für Bergmannsprämien. Außerdem sind Stipendien zukünftig auch dann steuerfrei, wenn sie nur mittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden.

- Spendennachweis:

Die bisher immer nur im Einzelfall geregelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden in Katastrophenfällen werden jetzt gesetzlich festgeschrieben.

- Pflichtveranlagungen:

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, die hohe Mindestvorsorgepauschalen für die Kranken- und Pflegeversicherung aufweisen, müssen künftig keine Steuererklärung mehr abgeben, wenn ihr Einkommen die diversen gesetzlichen Freibeträge ohnehin nicht überschreitet. Das ist der Fall bei einem Einkommen unter 10.200 Euro für Singles und 19.400 Euro für Ehegatten.

- Verbindliche Auskunft:

Verbindliche Auskünfte des Finanzamts sollen künftig nur noch bei einem Gegenstandswert von mehr als 10.000 Euro gebührenpflichtig sein. Diese Bagatellgrenze gilt dann, wenn der Antrag nach der Gesetzesverkündung beim Finanzamt eingeht. (oe)

Der Autor Alexander Uhl ist Rechtsanwalt und Steuerberater.

Kontakt:

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