Arbeitgeber darf Vollzeitjob in zwei Halbtagsjobs umwandeln

14.05.2004
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene änderungskündigung ist zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Fall.

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine Vollzeitstelle in zwei Halbtagsstellen umzuwandeln. Eine zu diesem Zweck ausgesprochene änderungskündigung ist zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Fall.

Die Klägerin arbeitete als Vollzeitkraft, bis ihr der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen kündigte. Er bot ihr jedoch eine Stelle mit halber Arbeitszeit und Bezahlung an. Dieses Angebot nahm die Klägerin unter Vorbehalt an und erhob eine änderungsschutzklage, weil die änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt sei.

Die beiden Vorinstanzen gaben der Beklagten Recht, das BAG jedoch verwies den Fall an das Berufungsgericht zurück. Entschließe sich der Arbeitgeber zu einer betrieblichen Umorganisation, liege dies im unternehmerischen Ermessen, so die Richter. Die Reorganisation war im vorliegenden Fall von Dauer und nicht nur "vorgeschoben" - der Anlass für eine änderungskündigung sei gegeben (Az. 2 AZR 385/03). (bz)

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