Weiterzahlung der Arbeitnehmervergütung reicht aus
Es genügt also, dass die Vergütung bei dem fortbestehenden Arbeitsverhältnis weitergezahlt wird, ohne dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber tatsächlich tätig ist. Das Urteil des BSG hat damit der Sichtweise der Spitzenverbände eine deutliche Absage erteilt und ist von daher sehr zu begrüßen, weil die zwischenzeitlich entstandene Rechtsunsicherheit beseitigt worden ist. Die Spitzenverbände sollten nun alsbald auch offiziell ihre bisherige Rechtsauffassung revidieren. (oe)
Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt.
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