Gerichtsvollzieher heillos überlastet

Der "Kuckuck" stürzt ab



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Gläubiger - was tun?

"Generell bin ich der Meinung, dass man gerichtliche Verfahren möglichst vermeiden sollte", so Drumanns Ansicht, unabhängig von der prekären Situation der Gerichtsvollzieher. "Nach meiner Erfahrung lassen sich nämlich gut 70% aller Forderungen zum Beispiel durch ein vorgerichtliches Inkassoverfahren auch ohne Gericht und Vollstreckung lösen. Liegen aber Titel und Vollstreckungsbescheid vor, weil sich der Gang zum Gericht nicht vermeiden ließ, sollte man als Gläubiger z. B. auf die Forderungspfändung etwa von Arbeitslohn oder Konto des Schuldners ausweichen, da hierfür nicht der Gerichtsvollzieher, sondern das Gericht zuständig ist.

Aber wohl kaum ein Schuldner serviert einem dafür das eigene Konto oder den Arbeitgeber 'frei Haus'. Wenn man nicht ohnehin schon mit Hilfe eines Rechtsdienstleisters den Weg vor Gericht genommen hat und dieser einem nun auch bei den folgenden Schritten behilflich sein kann, sollte man sich spätestens jetzt professionelle Hilfe holen. Rechtsanwälte oder auch Inkassounternehmen arbeiten mit Ermittlungsdiensten zusammen, die Arbeitgeber oder Konten ermitteln, wissen, wie und wo man eine Forderungspfändung beantragt usw. Aber leider", so weiß Drumann auch zu berichten, "ist manchmal der einzige Trost für einen Gläubiger, dass ein Titel 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Eine lange Zeitspanne, in der die Lebenssituation eines Schuldners sich komplett ändern kann."

Nur spürbare Entlastung oder völliges Umdenken nötig?

"Ein 'Mehr' an Gerichtsvollziehern allein ist nicht die Lösung. Die Reform der Sachaufklärung wird nun bald vier Jahre alt. Diese 'Testphase' ist m. E. lang genug gewesen, um die Erwartungen und Vorstellungen mit der harten Realität abzugleichen, das Fazit 'gut gemeint, aber schlecht gemacht' seitens des Gesetzgebers anzuerkennen und umgehend nachzubessern.

"Aber", so ergänzt Drumann zum Schluss, "für mich ist das eigentliche Problem, dass eher die Schuldner eine Lobby zu haben scheinen als die Gläubiger, denn: Die Pfändungsfreigrenzen bei Schuldnern werden regelmäßig erhöht (aber auch für einen Gläubiger steigen die Lebenshaltungskosten), die Rechtsprechung zum Ersatz von Rechtsverfolgungskosten ist zu Lasten der Gläubiger uneinheitlich usw. Den 'Vogel' aber schoss der Gesetzgeber m. E. mit der Verkürzung der 'Wohlverhaltensperiode' (Frist bis zur Schuldenfreiheit nach Privatinsolvenz) ab. Dass es nun auch den 'Kuckuck' traf, wen wundert's."

Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs - bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Ca. 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Die Bremer Inkasso GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. und erhielt aufgrund qualitativ hoher Standards vom TÜV in 2010 das Zertifikat "Geprüftes Inkasso".

Weitere Infos unter www.bremer-inkasso.de

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