eBay FAQ: Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten, Teil II

14.06.2006
Von Keller 
Im zweiten Teil unserer Serie gibt Rechtsanwalt Max-Lion Keller Antworten auf Fragen zu AGB und Garantie und Gewährleistung bei eBay-Auktionen.
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Im ersten Teil unserer Serie (siehe Kasten rechts) haben wir uns mit den allgemeinen Rechtfragen zum virtuellen eBay-Marktplatz und dem Problem der Unternehmereigenschaft beschäftigt. In dieser Folge geht es um die Themen AGB sowie Garantie und Gewährleistung bei eBay-Auktionen.

Thema Nr. 3: Für wen machen eigene AGB bei eBay Sinn?

Frage: Für wen sind eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei eBay tatsächlich sinnvoll?

Antwort: Auf dem virtuellen Marktplatz eBay tummeln sich viele Verbraucher als Hobbyverkäufer. Daneben wächst aber auch beständig die Zahl derer, die eBay gewerblich als Verkaufsplattform nutzen. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass jeder eBay-Verkäufer auf Dauer bestrebt sein wird, seine eigene Position nach Möglichkeit zu stärken.

Der Gedanke, dies durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) zu erreichen, liegt nahe - zumal AGB nur aus wenigen Sätzen bestehen können. Was aber bringt der Einsatz von AGB tatsächlich und sind diese von den eBay Käufern in jedem Falle zu beachten?

AGB - keine Wunderwaffe

Für einige "Unverbesserliche" sind AGB noch immer "Wunderwaffen", mit deren Hilfe man sich gegen jede verbraucherschutzrechtliche Zumutung wehren kann. Tatsächlich aber sind solche AGB in aller Regel unwirksam. Dies freut wiederum die Spezies von Rechtsanwälten, die anscheinend einen großen Teil ihres Umsatz aus der Überprüfung der Frage generieren, welches Verhalten welches eBay-Teilnehmers abmahnwürdig sein könnte.

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