eBay FAQ: Die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten, Teil IV

28.06.2006
Von Keller 

Frage: Ein eBay-Verkäufer gebraucht im Rahmen seiner AGB folgende Klausel: "Ein Verstoß gegen meine Geschäftsbedingungen liegt dann vor, wenn der Käufer seine Bewertung unbegründet negativ einstuft". Ist diese Klausel wirksam?

Antwort: Nein, zumindest nicht nach dem Amtsgericht Koblenz. So müsse der Kunde darauf vertrauen dürfen, dass sich AGB im Rahmen dessen halten, was bei Würdigung aller Umstände bei Verträgen dieser Art zu erwarten sei. Vorliegend handele es sich jedoch um eine objektiv ungewöhnliche Klausel. So müsse der eBay-Käufer eben nicht damit rechnen, dass ihm in den AGB eines eBay-Verkäufers vorgeschrieben werde, wie er seinen Kommentar auf dem Bewertungsforum von eBay zu gestalten habe.

Hinweis: Im konkreten, vom AG Koblenz zu entscheidenden Fall, wohnte der Klausel auch noch ein Überrumpelungseffekt inne, da die Bestimmung in einem 4absätzigen Paragraph enthalten und nicht drucktechnisch hervorgehoben war. Vgl. dazu Urteil des AG Koblenz vom 02.04.2004, Az. 142 C 330/04

Teil V unserer Serie lesen Sie ab kommenden Mittwoch auf unserer Homepage (mf)

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