EuroCloud und Bitkom monieren

Europäisches Datenschutzrecht ist noch nicht praxistauglich

28.01.2013
Anlässlich des europäischen Datenschutztags appellierte der Verband der deutschen Cloud-Computing-Wirtschaft EuroCloud an die Politik, einen europaweit einheitlichen Datenschutzrechtsrahmen für Cloud Services zu schaffen.
Bernd Becker, Vorstandssprecher des Cloud-Wirtschaftsverbands EuroCloud Deutschland
Bernd Becker, Vorstandssprecher des Cloud-Wirtschaftsverbands EuroCloud Deutschland
Foto: EuroCloud

Die europäische Union hat mit ihren Entwürfen zur EU-Datenschutzverordnung zwar erste Mindeststandards für ein einheitliches Datenschutzrecht für Cloud Services gelegt. Nach Ansicht des Cloud-Wirtschaftsverbandes Eurocloud müssen diese rechtlichen Rahmenbedingungen aber nun rasch weiter konkretisiert werden, um praxistauglich zu sein. Auch der Branchenverband Bitkom fordert Nachbesserungen. Die Vorschläge schössen über das Ziel hinaus, meint der Bitkom und pocht auf eine Lockerung. Viele der geplanten Regelungen verfehlten das Ziel, den Datenschutz zu modernisieren. „Der Schutz unserer Privatsphäre wird nicht dadurch besser, dass jede Datenverarbeitung mit bürokratischen Hürden versehen wird“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Nach der geplanten Datenschutzverordnung werden viele bislang kostenlose Online-Dienste in Europa nicht mehr möglich sein.“

Für EuroCloud bedeutet die Etablierung europaweit einheitlicher Mindeststandards eher den Schutz der Anwender bei der Nutzung von Cloud-Services in der Europäischen Union (EU) und schaffe gleichzeitig für die Anbieter eine einheitliche Regelung für europaweite Cloud-Service-Angebote.

Der Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung und auch die Änderungsvorschläge des Parlamentsausschusses für Justiz, Bürgerrechte und Inneres sind an Mindeststandards ausgerichtet. "Diesen Ansatz verfolgen wir auch mit dem EuroCloud Star Audit, mit dem sich inzwischen Anbieter in vielen europäischen Ländern zertifizieren lassen können", sagte Bernd Becker, Vorstandssprecher von EuroCloud Deutschland_eco e.V. anlässlich des europäischen Datenschutztags. "Aus der Erfahrung mit dem Audit wissen wir jedoch, dass präzise und konkret festgelegt werden muss, was als Mindeststandard - für Anwender und Anbieter - sinnvoll und angemessen ist. Auch muss den unterschiedlichen Diensten Rechnung getragen werden - nicht jeder Cloud Service ist gleich, deswegen muss nicht ein Mindeststandard für alle passend sein."

Channel Sales Kongress "Cloud Computing"

Der Kongress findet am 31. Januar 2013 in München statt und vermittelt Systemhäusern und Resellern einen Überblick über Cloud-basierte Lösungen und Partnerprogramme, Praxisbeispiele sowie Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells für das Cloud-Business.
Infos und Anmeldung unter: www.channelpartner.de/events/cloud

Die Zertifizierungskriterien des EuroCloud Star Audit sind bereits soweit wie möglich europaweit vereinheitlicht. "Der nächste wichtige Schritt ist jetzt, auch eine Harmonisierung des Rechtsrahmens für die Datenschutzanforderungen auf EU-Ebene zu schaffen", so Becker.

Standard-Verträge für Cloud-Service-Anbieter

Die Cloud-Strategie der Europäischen Kommission sieht außerdem ein einheitliches Vertragswerk für alle Cloud-Services-Anbieter in Europa vor. EuroCloud-Sprecher Becker ist überzeugt, dass damit " Rechtsunsicherheiten ausgeräumt und die Anbieter-Kunden-Beziehung von vorneherein auf eine vertrauensvolle Basis gestellt würden".

Für Vertragsbeziehungen zur Nutzung von Cloud Services in und von Deutschland aus liefert der Leitfaden "Recht, Datenschutz und Compliance" von EuroCloud Deutschland_eco entsprechende Informationen und Checklisten zur Vertragsgestaltung, die auch Bestandteil der EuroCloud Zertifizierung sind. Der Leitfaden kann kostenfrei angefordert werden unter leitfaden-recht@eurocloud.de.

Worauf Vertriebspartner, Systemhäuser und Service Provider bei der Umsetzung der Verträge achten müssen, erläutert Dr. Sebastian Kraska, Rechtsanwalt & Externer Datenschutzbeauftragter, IITR GmbH, auf dem Channel Sales Kongress "Cloud Computing" am 31. Januar in München.

Nähere Informationen zur Agenda und zur Anmeldung finden Sie unter: www.channelpartner.de/events/cloud.

(rb)

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