Faire Gesprächsführung: Entscheidungs- und Handlungsfreiheit der Gesprächspartner

27.09.2006

Deshalb ist es manchmal ratsam, die eigentliche inhaltliche Argumentation zu verschieben und gezielt die Gewissheit des Gesprächspartners zu thematisieren. Es ist dabei oft gar nicht notwendig, die Gewissheit offensiv infrage zu stellen, es reicht manchmal bereits aus, nach den Hintergründen dafür zu fragen, wobei die Sicherheit selbst gar nicht bezweifelt wird. Aber allein dadurch, dass sie ins Blickfeld gerückt wird, wird auch Ihr Gegenüber beginnen, seine Überzeugung zu hinterfragen und seine Informationslage zu überdenken. An dieser Stelle wird er sich dann Ihren Argumenten und Ansichten gegenüber öffnen können, und Sie können mit der inhaltlichen Auseinandersetzung beginnen.

Zu beachten ist dabei, dass Sie die Verunsicherung Ihres Gesprächspartners nicht unfair ausdehnen dürfen und nur dann anwenden, wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass er nicht im Besitz aller ausschlaggebenden Informationen ist. Sie müssen dann natürlich auch in der Lage sein, seine Informationslücken argumentativ sinnvoll zu füllen. Als Selbstzweck funktioniert dieses Verfahren sicher nicht, und es wäre im Sinne einer fairen Gesprächsführung auch nicht zulässig, die Verunsicherung um ihrer selbst willen zu betreiben. (mf)

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