32 Fragen und Antworten

FAQ zum Widerrufsrecht

26.10.2010

22. Was hat sich im Widerrufsrecht zum 11.6.2010 geändert?

Die wichtigste Änderung betrifft die Dauer der Widerrufsfrist, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt. Bislang war es aus technischen bzw. organisatorischen Gründen etwa bei Ebay unerlässlich, dass Unternehmer Verbrauchern eine Widerrufsfrist von einem Monat gewähren mussten, da dies das Gesetz so vorgesehen hatte. Seit dem 11.6.2010 gilt auch dann noch eine Widerrufsfrist von zwei Wochen, wenn der Unternehmer erst nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht belehrt, wenn diese Belehrung unverzüglich, also spätestens am nächsten Tag, erfolgt.

Weitere wichtige Änderungen betreffen die sog. Musterwiderrufsbelehrung, die nun nicht mehr eine Rechtsverordnung ist, sondern ein formelles Gesetz, was bedeutet, dass sie nun eine höhere Rechtsgültigkeit. Schließlich gab es mit der Gesetzesänderung einige Paragraphenverschiebungen. So sind Inhalte, die bislang in der BGBInfoV geregelt waren, nun im Einführungsgesetz zum BGB (kurz: EGBGB) enthalten.

23. Worin bestand bislang das rechtliche Problem mit der sog. Musterwiderrufsbelehrung?

Die Musterwiderrufsbelehrung hatte bislang nur den Rang einer Rechtsverordnung, nicht eines Gesetzes. Denn nicht der demokratisch legitimierte parlamentarische Gesetzgeber (Bundestag/Bundesrat) hatte sie erlassen, sondern ein Ministerium. Da es sich bislang um kein Gesetz handelte, war die Musterwiderrufsbelehrung mit rechtlichen Mitteln angreifbar. Gerichte stellten fest, dass sie den gesetzlichen Anforderungen, so wie sie vor allem das BGB festlegte, nicht entsprach. Dies führte zu einer großen Rechtsunsicherheit, da viele Unternehmer bis dahin darauf vertraut hatten, dass es mit der Musterwiderrufsbelehrung schon seine Richtigkeit habe. Seit dem 11.6.2010 hat die Musterwiderrufsbelehrung den Rang eines Gesetzes und kann daher nicht mehr von der Rechtsprechung verworfen bzw. als falsch angesehen werden. Das erhöht die Rechtssicherheit für alle Verwender der Musterwiderrufsbelehrung.

24. Wieso bedeutet die neue Musterwiderrufsbelehrung deutlich mehr Rechtssicherheit?

Im Vergleich zur alten Musterwiderrufsbelehrung bedeutet die neue ein Mehr an Rechtssicherheit. Dies hängt damit zusammen, dass die neue Musterwiderrufsbelehrung nun den Rang eines so genannten formellen Gesetzes hat, d.h. eines Gesetzes, das vom Parlament verabschiedet worden ist. Früher war die Musterwiderrufsbelehrung lediglich eine so genannte Rechtsverordnung, d.h. ein Rechtsakt aus einem Ministerium. Da Rechtsverordnungen von Gerichten verworfen werden können, formelle Gesetze jedoch nicht, bringt die neue Musterwiderrufsbelehrung mehr Rechtssicherheit.

25. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zum 11.6.2010 die neue, ab dann rechtsgültige Widerrufsbelehrung verwende?

Wenn Sie nicht rechtzeitig die neue Widerrufsbelehrung verwenden, so sind Sie abmahngefährdet, denn Sie verstoßen dann gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Daher ist dringend eine schnelle Anpassung an die neue Rechtslage geboten.

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