Freiberufliche Anerkennung: Informatiker im Visier der Behörden

13.12.2007
Von Peter Brenner

Deutsche Rentenversicherung Bund verstärkt Kontenklärungen

Eine raffinierte Methode wendet aktuell die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) an. Statt ausschließlich Betriebsprüfungen durchzuführen, wird schriftlich um Klärung nicht erklärter Zeiten gebeten. Dadurch erfährt die DRB erstmalig von der Selbstständigkeit eines Informatikers und prüft daraufhin eine vorliegende Rentenversicherungspflicht. Erhält der Informatiker mehr als 5/6 seiner Einkünfte von einem Auftraggeber und beschäftigt er keinen Angestellten, befindet er sich in höchster Gefahr maximal bis zu 24.000 Euro Höchstbeiträge für 4 Jahre nachzuzahlen.

Der Einsatz eines Angestellten mit mindestens 401 EUR Monatsverdienst wird, auch vom Finanzamt, nur bei korrekter Einhaltung aller Formalien (Lohnsteuerkarte, eigenes Konto, Vertrag mit Stellenbeschreibung) zur Lösung des Problems führen. Eine optimale Alternative bietet der Einsatz eines Büroservices. Die Freistellung für drei Jahre ist nicht empfehlenswert. Sie führt zu gravierenden Nachteilen.

Gutachtenerstellung im Vorfeld

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Anerkennung als Freiberufler mit Hilfe eines durch einen fachkundigen Sachverständigen erstellten Gutachtens zu erlangen. Bei dieser Vorgehensweise müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen ist mit dem zuständigen Finanzamt zu vereinbaren, dass ein Gutachten vorgelegt wird. Zum anderen ist wichtig im Vorfeld einen Beweisbeschluss zu definieren, auf Grund dessen der Sachverständige ein Gutachten erstellt. Mit Hilfe einer Synopse wird der Gutachter anschließend die Ausbildung des Klienten akribisch untersuchen und vergleichend darstellen. Genauso detailliert sind die Tätigkeitsfelder zu analysieren und zu bewerten, sowie die Ingenieurvergleichbarkeit zu verdeutlichen. Durch ein fundiertes und nachvollziehbares Gutachten ist die Anerkennung als Freiberufler innerhalb weniger Wochen erreichbar.

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