III. Fazit
Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese - oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. - dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden. (oe)
Der Autor Felix Barth ist Rechtsanwalt in der IT-Recht Kanzlei, München.
Kontakt:
Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de