Gesamtschuldnerische Haftung

Gema und Co. - Auch Händler tragen Abgabenrisiko

07.11.2008

Abgabenlast ist ungeklärt

Der Gesetzgeber hat laut Rudolf Reim, Euronics-Bereichsleiter CE, die Urheberrechtsgesetze auf den Weg geschickt und festgelegt, dass sich die Verbände wie beispielsweise der Bitkom auf der einen und ZPÜ und Co. auf der anderen Seite über die Modalitäten einigen sollen. Das ist bei einigen Produkten wie etwa bei MP3-Playern aber noch nicht erfolgt. Die Höhe der geforderten Abgaben je nach Speicherkapazität bewegten sich exponentiell nach oben, klagt ein Distributionsvertreter. "Teilweise sind bei der Höhe der Abgabenforderungen Summen im Gespräch, die nicht mehr nachvollziehbar sind", so Reim.

In Österreich gibt es schon eine Regelung, aber die geht Herstellern und Händlern in Deutschland zu weit. Dass Flash-Speicherkarten abgabenpflichtig sein sollen, obwohl diese meist in Kameras für Privatzwecke und nicht zum "Heruntersaugen von Daten" genutzt werden, halten viele für überzogen. Reim fordert die Verhandlungspartner auf, endlich Handlungssicherheit herzustellen. "Die Vermarktung von Musik hat sich seit Beginn der Diskussion um die Urheberrechtsabgabe gewandelt. Es wäre angebracht, diese geänderten Marktgegebenheiten bei der Findung einer Lösung der Abgabenhöhe realistisch zu berücksichtigen", so Reim.

Etliche Forderungen der Verwertungsgesellschaften sind noch umstritten. Im Dezember 2007 hat der Bundesgerichtshof Drucker für nicht abgabenpflichtig erklärt. VG-Wort fordert aber 10 bis 300 Euro pro Gerät und legte Verfassungsbeschwerde ein. Multifunktionsgeräte sind laut einem BGH-Urteil von Anfang des Jahres allerdings abgabenpflichtig, und zwar in der Höhe, die auch für Kopierer gilt. Je nach Größe und Leistung werden hier zwischen 38 und 613 Euro fällig.

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