Geschäftsführer: Das Risiko der persönlichen Haftung

23.03.2007

Besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu legen, wie der Versicherungsfall definiert ist. Die Eintrittswilligkeit der Versicherungen wird angesichts des Preisverfalls der Versicherungen und des erhöhten Umfangs der Schadensmeldungen rückläufig sein. Jede 10. Versicherung soll von einem Schadensfall betroffen sein. Lediglich 5 Prozent aller D&O-Schadensfälle sollen reguliert werden, ohne dass es zum Streit kommt. Größtes Problem sei das Organisationsverschulden bei Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterkontrolle oder Organisation betrieblicher Abläufe. An zweiter Stelle liegen die Schadensfälle im Bereich der Forderungsausfälle etwa infolge mangelnder Bonitätsprüfung oder finanzieller Einbuße wegen versäumter Inanspruchnahme von Fördermitteln. Kriminelle Handlungen sind relativ selten. Aktuell problematische Branchen sind Hochtechnologie, IT, Telekommunikation, Medien, Öl, Gas, Biotech sowie Banken, aber auch die Bauwirtschaft.

Fazit: Die Prüfung des Abschlusses einer D&O-Versicherung ist für jeden Manager Grundpflicht. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist, sofern die Konditionen stimmen und eine Risikoabsicherung auch nicht durch versteckte Klauseln eingeschränkt wird, dringend anzuempfehlen, sofern es die finanzielle Ausstattung des Unternehmens zulässt. Die Geschäftsführer- und Vorstandshaftung wird sich in naher Zukunft noch deutlich erhöhen, so dass als Gegenmaßnahme der Abschluss einer Versicherung immer häufiger zwingend wird. (Rechtsanwalt Bernold Schöbitz/mf)

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