Rechtmäßigkeit zweifelhaft

Hinterziehung von Umsatzsteuer

31.01.2011

Beschwerde nicht zugelassen

Die Beschwerde gegen den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz wurde nicht zugelassen, denn die AdV für 1992 wäre auch allein aufgrund dessen, dass die Einleitung des Strafverfahrens die später tatsächlich festgestellten Besteuerungsgrundlagen dieses Jahres nicht betroffen hätten, zu gewähren gewesen, so dass eine evtl. Abweichung von der BFH Rechtsprechung nicht allein entscheidungsrelevant sei.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de und www.duv-verband.de

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