Streit um fehlenden Unterlagen

Kindergeld trotz Ablehnung

30.07.2012

Behörde hat im Zweifelsfall Nachweispflicht

Es sei unstreitig, dass die Voraussetzungen zur Gewährung von Kindergeld wegen des Schulbesuchs der T vorlägen. Die Familienkasse sei auch nicht aus verfahrensrechtlichen Gründen gehindert, für den o.g. Zeitraum Kindergeld festzusetzen, weil sich die Bekanntgabe des die Sperrwirkung entfaltenden Bescheides vom Januar 2010 nicht feststellen lasse. Im Zweifel habe die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Aus dem Bescheiddatum lasse sich nicht auf den Tag der Aufgabe zur Post schließen. Da sich die Aufgabe von Verwaltungsakten zur Post im Wissen- und Verantwortungsbereich der Behörde abspiele, habe sie insoweit die erforderliche Beweisnähe. Im Streitfall enthalte der Bescheid keinen Absendevermerk der Poststelle und auf Hinweis des Gerichts, dass fraglich sei, ob der Bescheid bekannt gegeben worden sei, weil der Absendevermerk fehle, habe sich die Beklagte nicht geäußert. Aus den Ausführungen der Klägerin könnten Anhaltspunkte für den Zugang nicht entnommen werden. Das Gericht gehe nicht davon aus, dass die Klägerin den Zugang des Bescheides (versehentlich oder bewusst) nicht angegeben habe, denn ihre Ausführungen im Übrigen seien jedenfalls vollständig und wahrheitsgemäß, bzw. glaubhaft. Damit entfalte der Bescheid vom Januar 2012 mangels Bekanntgabe gegenüber der Klägerin keine Wirksamkeit und stehe somit der beantragten Kindergeldfestsetzung nicht entgegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de

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