Koalitionsvertrag: Einschränkungen des Kündigungsschutzes bringen Unternehmen Nachteile

19.09.2006
Die geplante Einschränkung des Kündigungsschutzes wird wohl doch nicht kommen. Rechtsanwalt Dr. Christian Salzbrunn erklärt, warum die Unternehmer darüber froh sein sollten.

Seit Regierungsantritt der Koalition von CDU/CSU und SPD kursieren immer wieder Pressemitteilungen, wonach der bestehende Kündigungsschutz von Arbeitsverhältnissen künftig eingeschränkt werden soll.

Nach derzeitiger Rechtslage muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, welches länger als 6 Monate besteht, in Betrieben, welche mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen (bei Arbeitverhältnissen, die vor dem 01.01.2004 bestanden haben, gilt noch die Schwelle von 5 Mitarbeitern) sozial gerechtfertigt sein. Das heißt eine rechtswirksame Kündigung muss auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen basieren.

Nach den ursprünglichen Plänen der jetzigen Regierung sollte den Arbeitgebern für Neueinstellungen die Option an die Hand gegeben werden, anstelle der bisherigen Wartezeit von 6 Monaten eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren, sozusagen die Probezeit auf 24 Monate zu verlängern. Im Gegenzug war beabsichtigt, § 14 Abs. 2 TzBfG abzuschaffen. Dort besteht bislang die Möglichkeit, Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen. Die Möglichkeit zur Verlängerung der Wartezeit bzw. Probezeit sollte nach Ansicht der Regierung die Arbeitgeber motivieren, Neueinstellungen vorzunehmen.

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