Eintrag nicht vergessen

Mehr Netto durch Nutzung von Freibeträgen

23.04.2008

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Auch Sonderausgaben wie Spenden, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr, Versicherungen oder Zahlungen an den Ex-Ehepartner können in Freibeträge umgewandelt werden. Gleiches gilt für außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen. Dabei müssen aber Höchstgrenzen oder zunächst zu leistende Eigenbeiträge beachtet werden.

Fazit

Hier können nur einige Kosten beispielhaft genannt werden. In der Realität jedoch sind die Möglichkeiten der Eintragung von Freibeträgen sehr komplex und individuell unterschiedlich. Wer dem Finanzamt also kein zinsloses Darlehen gewähren möchte, sollte sich professioneller Beratung bedienen, um das Freibetragspotential voll ausschöpfen zu können. Solche Spezialisten sind zu finden im Steuerberater-Suchdienst auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Brandenburg unter www.stbk-brandenburg.de . (mf)

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