Microsoft gewinnt gegen Spammer

03.04.2008

Bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder Haft drohen

Der Spam-Versender, der jegliche Verantwortlichkeit für die Junk-E-Mails mit anzüglichen und sexistischen Inhalten bestritt, setzte seine illegalen Spam-Aktionen auch nach der einstweiligen Verfügung fort. Ihm konnte der Versand von insgesamt neun weiteren Spammails zugeordnet werden, bei denen jeweils vermutlich mehrere Tausend Spam-E-Mails in Umlauf kamen. Infolgedessen wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Sollte der Spammer das illegale Versenden von Spam E-Mails weiterhin fortsetzen, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

"Es ist erfreulich, dass aufgrund der Entscheidung des BGH feststeht, dass durch Spamming auch Markenrechte verletzt werden können. Damit können Spammer über das Markengesetz nun auch strafrechtlich verfolgt werden, obwohl Spamming als solches in Deutschland keine Straftat ist", sagt Dorothée Jasper, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. "Die Ermittlungen werden aber zunehmend schwerer, weil professionelle Spammer über ausländische Tarnfirmen ihre tatsächliche Verantwortlichkeit zu verschleiern versuchen." (mf)

Zur Startseite