Neue Steuerspielregeln für betriebliche Pkws

13.09.2006

Nachweis gilt auch für spätere Jahre

Einmal das Finanzamt überzeugt, muss der Nachweis eigentlich nicht erbracht werden. Nur bei einer wesentlichen Veränderung, müsste dem Finanzamt der Nachweis über die betriebliche Nutzung erneut erbracht werden. Eine wesentliche Änderung könnte nach dem BMF-Schreiben vom 7 Juli 2006 beispielsweise vorliegen, wenn ein Handwerker die Fahrzeugklasse ändert. Denkbar ist ein erneuter Nachweise jedoch auch dann, wenn ein Handwerker privat umzieht und die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb deutlich geringer wird. (mf)

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