Stürmische Zeiten für Markeninhaber

Patentamt warnt vor Zahlungsaufforderungen

03.08.2012

Weitere Unternehmen

- WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,

- WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG,

- CPTD - Central Patent & Trademark Database,

- European Trade marks and Designs,

- FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry,

- I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register,

- I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property,

- IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation,

- Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis,

- Allgemeines Datenregister

In anderen Schreiben werden Markeninhaber zu Schutzrechtsverlängerungen aufgefordert und in diesem Zusammenhang gebeten, eine bestimmte Summe an das in dem Schreiben bezeichnete Konto zu entrichten.

Auch hier gilt, dass hierfür aufkommende Gebühren immer auf das Konto des DPMA zu überweisen sind. Das DPMA benennt auch für diese Fälle verschiedene Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesen irreführenden Zahlungsaufforderungen in Erscheinung getreten sind. Hier eine nicht abschließende Auswahl:

- Deutsche Markenverlängerung AG

- DFA Deutsche Finanz Administration GmbH

- DMPVA UG (haftungsbeschränkt)

- DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH

- European Trademark Organisation S.a.

- Nationales Patentregister AG

- Trademark Renewal Service Ltd.

Diese, teils ausländische, Firmen beziehen Ihre Daten hauptsächlich aus den offiziellen Datenbanken der WIPO, einer offiziellen Domainvergabestelle ("Registry" - wie z.B. der Denic bei ".de" Domains) oder eines Domainregistrars/-providers, des Harmonisierungsamtes (HABM) und des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), wenn Ihre Marke dort veröffentlicht wird.

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