R&B Ticker

02.09.2004

Eine kritische Äußerung zu einem Beitrag in der betriebsinternen Zeitung ist kein Grund für eine Kündigung, so das Bundesarbeitsgericht. Auch in der Arbeitswelt gelte das Recht der freien Meinungsäußerung.

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber im Kündigungsfall zur sofortigen Suspendierung des Arbeitnehmers berechtigt sein soll, ist unwirksam (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 2 Ga 251/03).

Im Briefkopf eines Rechtsanwalts darf die Formulierung "Spezialist für Verkehrsrecht" stehen. Die Selbstdarstellung sei sachlich und nicht irreführend, so das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 159/04).

Umfrage bei Monster.de: 53 Prozent der 896 Befragten durften die Olympischen Spiele nicht während der Arbeitszeit anschauen. Sieben Prozent konnten die Spiele verfolgen, weil der Chef Sportfan ist.

Die Inhaberin einer Kreditkarte haftet allein für den Schaden, wenn ihr Ex-Mann nach der Scheidung mit der Zusatzkreditkarte noch Geld abhebt. Sie hätte sich die Karte zurückgeben lassen müssen. BZ

Zur Startseite