Religionsausübung: keine Gebetspause während der Arbeitszeit

27.03.2003

Ein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die durch das Grundrecht der freien Religionsausübung geschützten Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen. Dies jedenfalls dann insbesondere nicht, wenn hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden (Landesarbeitsgericht Hamm, Az.: 5 Sa 1782/01). (jlp)

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