Rücksendekosten: Wann der Kunde zahlen muss

17.05.2005

Wichtig: Widerrufsbelehrung abändern

Durch diese geänderten Rechtsfolgen ändert sich auch die amtliche Widerrufsbelehrung. Zu dem Zeitpunkt, in dem das Gesetz in Kraft tritt, sollten daher Widerrufsbelehrung abgeändert werden. Die Kosten der Rücksendung entsprechen nunmehr folgender Klausel in der amtlichen Widerrufsbelehrung: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben."

Neu ist auch eine Regelung, die die Frage des Zeitrahmens der Rückabwicklung des Kaufvertrages im Falle eines Widerrufes klärt. § 286 Abs. 3 BGB regelt grundsätzlich, dass auch ein Verbraucher in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. An diese Regelung knüpft die Neuformulierung des § 357 Abs. 1 BGB an. § 357 Abs. 1 Satz 2 BGB lautet künftig wie folgt: "§ 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers." Satz 3: "Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit dessen Zugang."

Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer nach einem Widerruf binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlen muss. Im Gegenzug hat der Käufer die Verpflichtung, die Ware wieder zurückzugeben. Satz 3 regelt, dass die Frist zur Rückgabe der Ware von 30 Tagen mit Abgabe der Widerrufserklärung durch den Käufer läuft. Die Frist beginnt zu laufen, wenn er die Widerrufserklärung erhalten hat.

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