Schauerte: "Bürokratieabbau kommt voran"

09.07.2007
Bundesrat beschließt Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz einstimmig.

Große Zustimmung fand das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz im Bundesrat. Es wurde ohne Gegenstimme verabschiedet. Der Parlamentarische Staatssekretär und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, begrüßte die Entscheidung: "Damit wird die Wirtschaft von weiteren überflüssigen bürokratischen Lasten befreit. Ein weiteres Mittelstandentlastungsgesetz wird umgehend in Angriff genommen. Die Bundesregierung erfüllt damit ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag. Überflüssige bürokratische Belastungen werden konsequent Schritt für Schritt zurückgeführt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen auf längere Zeit angelegten Prozess mit mehreren Bürokratie-Abbau-Gesetzen."

Die Einzelheiten zu den heute abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren sind:

Freistellung der Existenzgründer von statistischen Meldepflichten in den ersten drei Jahren
Existenzgründern soll geholfen werden, sich ganz auf den Aufbau des Betriebs zu konzentrieren. Derzeit werden etwa 7.100 Existenzgründer zur Statistik herangezogen.

Beschränkung auf maximal drei statistische Stichprobenerhebungen pro Jahr bei Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Stichprobenerhebungen sollen gleichmäßiger verteilt, und unangemessene Belastungen sollen vermieden werden. Derzeit werden 625 Kleinunternehmen zu mehr als drei statistischen Stichproben p.a. herangezogen.

Erleichterungen im Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz
Durch Verwendung bereits vorhandener Verwaltungsdaten entfällt bei etwa 33 000 Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit die bisher mehrmals im Jahr durchgeführte Befragung. Etwa 4 000 größere Unternehmen des Dienstleistungsbereichs müssen weiterhin regelmäßig befragt werden.

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