Urheberrecht und Massendigitalisierung

Schutz des geistigen Eigentums in der EU

11.05.2010

4. Schlussfolgerungen

Als wichtigste Schlussfolgerung aus der dargelegten Diskussion ist festzuhalten, dass die Urheberrechtspolitik so gelenkt werden muss, dass die Herausforderungen, vor denen die internetgestützte, wissensbestimmte Wirtschaft steht, mit ihrer Hilfe bewältigt werden können. Gleichzeitig ist ein ordnungsgemäßer Schutz der Rechte an geistigem Eigentum entscheidend für die Förderung der Innovation in der wissensbestimmten Wirtschaft. Dabei müssen unterschiedliche Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Die in dieser Mitteilung angekündigten Vorbereitungsarbeiten werden ein geeignetes Fundament für künftige Folgemaßnahmen schaffen, die im Mittelpunkt der künftigen umfassenden Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum stehen werden. Dazu wird die Kommission weiterhin aktiv das Gespräch mit allen Beteiligten suchen, mit Wissenschaftlern, Bibliotheken und der gesamten internetinteressierten Öffentlichkeit.

Die Kommission ist entschlossen, im Rahmen ihrer künftigen Strategie für den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen. Das beste Instrument, um viele der im Grünbuch aufgeworfenen Probleme zu lösen, ist in unmittelbarer Zukunft ein strukturierter, von den Dienststellen der Europäischen Kommission geförderter Dialog zwischen allen Beteiligten. Vorangetrieben werden sollte zunächst vor allem das Gespräch über die Schaffung von Informationsprodukten, Veröffentlichungen und kulturellem Material in Formaten, die für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Eine weitere Priorität sollte die Suche nach geeigneten Lizenzregelungen für eine Massendigitalisierung im europäischen Kontext darstellen.

Überdies wird die Kommission eine Folgenabschätzung durchführen, um die Probleme bei der Klärung der Rechte im Zusammenhang mit verwaisten Werken anzugehen. In dieser Folgenabschätzung wird analysiert werden, in welchem Umfang die sorgfältige Suche erfolgen müsste, bevor verwaiste Werke digitalisiert und genutzt werden können und der Status verwaister Werke europaweit gegenseitig anerkannt werden sollte."

Quelle: www1.bpb.de/publikationen/C2PQDV,1,0,Urheberrecht_in_der_Wissensgesellschaft.html

Zur Startseite