Urheberrecht und Massendigitalisierung

Schutz des geistigen Eigentums in der EU

11.05.2010

2. Grünbuch und öffentliche Konsultation

Im Grünbuch wurde auf allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Ausnahmen von ausschließlichen Rechten eingegangen. Ferner wurde untersucht, ob bestimmte Ausnahmen, die für die Wissensverbreitung von größter Bedeutung sind, geschaffen werden sollten. Auch die Frage der vertraglichen Vereinbarungen und Lizenzmodelle wurde erörtert. Es wurde untersucht, ob Ausnahmen und Beschränkungen insbesondere im Zusammenhang mit Bibliotheken und Archiven, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und Menschen mit Behinderungen im Zeitalter der digitalen Verbreitung weiterentwickelt werden sollten. Angesprochen wurden auch Fragen in Bezug auf verwaiste Werke und Verbraucherfragen, z. B. bezüglich der von Nutzern selbst erstellten Inhalte.

Im Rahmen der Konsultation gingen bei der Kommission 372 Antworten ein. Die Stellungnahmen kamen von: (i) Verlegern (56); (ii) Verwertungsgesellschaften und Lizenzierungsstellen (47); (iii) Universitäten (47); (iv) Bibliotheken, Archiven und Museen (114); (v) Unternehmen und Branchenverbänden (30); (vi) Behindertenverbänden (4); (vii) Mitgliedstaaten (11) und (viii) Sonstigen (63).

Im Großen und Ganzen ergaben sich zwei unterschiedliche Standpunkte:

- Bibliotheken, Archive und Universitäten setzen sich für das "öffentliche Interesse" ein und befürworten ein weniger einschränkendes Urheberrechtssystem. Dagegen argumentieren Verleger, Verwertungsgesellschaften und andere Rechteinhaber, dass der beste Weg zur Wissensverbreitung und zu einem größeren und effektiveren Zugang zu den Werken über Lizenzvereinbarungen führt. Bibliotheken und Hochschulkreise erklären dazu, dass einige Ausnahmen für die Wissenswirtschaft wichtiger sind als andere. Um den "Zugang zum Wissen zu erleichtern", befürworten sie einen verbindlichen Kern von Ausnahmen "im öffentlichen Interesse". Außerdem erwarten sie, dass diese Ausnahmen nicht durch technische Schutzvorkehrungen ausgehöhlt werden. Die Grenzen des Urheberrechts sollten besser durch den Gesetzgeber gezogen werden.

Verleger, Verwertungsgesellschaften und andere Rechteinhaber sind der Meinung, dass ein ebenso befriedigendes Ergebnis auch mit Verträgen erreicht werden könne, die oft auf neue Technologien zugeschnitten werden. Verleger erklären, dass verbindliche Ausnahmen die wirtschaftlichen Anreize zunichte machen und Trittbrettfahrer ermuntern könnten.

Mit dem Aufkommen einer Online-Kultur, die von Austausch und gemeinsamer Nutzung, Datenschürfen und interaktivem Lernen geprägt ist, treten Meinungsunterschiede zutage zwischen jenen, die auf ein weniger einschränkendes Urheberrechtssystem drängen, und denjenigen, die den derzeitigen Status quo bewahren möchten4. Die Herausforderung besteht darin, diese Interessen miteinander zu vereinbaren. Dafür stehen der Kommission mehrere Politikinstrumente zur Verfügung.

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