Facebook für Business

Schutz vor Abmahnung bei fehlendem Impressum

Halyna Kubiv ist Content Managerin bei der Macwelt.

Wie reagiert man auf eine solche Abmahnung?

Hat man keine Impressumsangaben auf der Facebook-Seite, muss man eine Unterlassungserklärung abgeben. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Rechtsanwaltskanzlei HWK muss auf jeden Fall modifiziert werden. Faustregel ist hier: Am besten einen Rechtsanwalt konsultieren, die Kosten für die Beratung sind niedriger als die Abmahn- und Gebührkosten, die die Kanzlei HWK verlangt.

Hat man ein Impressum im Infobereich bereits eingetragen, kann man sich bei einer eventueller Gegenklage darauf berufen, dass das Urteil des Landesgerichts Aschaffenburg unzureichend ist.

Wie beugt man solche Abmahnungen vor?

Das Urteil vom LG Aschaffenburg bezieht sich nicht ausschließlich auf gewerblich genutzte Facebook-Seiten. Alle anderen sozialen Kanäle wie Twitter, Youtube, Xing etc. sind auch davon betroffen. Nach dem Wortlaut des Urteils : „Die Impressumspflicht bestehe auch für geschäftlich genutzte Seiten in Social-Media-Kanälen wie z.B. Facebook.“ Bei den anderen sozialen Plattformen gilt die gleiche Regel wie bei Facebook: Ein Hinweis auf das Impressum muss mit einem, höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Eine gute Anleitung zu den Profil-Einstellungen auf Twitter, Google+ und Youtube findet sich hier .

Dieser Artikel stammt von der Schwesterpublikation Macwelt. (kv)

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