Experten-Rat

Tücken der betrieblichen Altervorsorge

11.08.2008

Fazit: Der Arbeitgeber geht ein erhebliches Risiko ein, wenn er mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen von Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung gezillmerte Versicherungstarife abschließt. Er muss damit rechnen, dem Arbeitnehmer die "umgewandelten" Gehaltsanteile zurückerstatten zu müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die Versicherer mit dieser Thematik umgehen werden. Die Problematik ist der Branche durchaus bewusst und es ist eine zunehmende Bereitschaft erkennbar, den Arbeitgebern zur Entlastung den Rückkaufswert aufzustocken.

Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Peter Krebühl, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Kaiserstrasse 44, 60329 Frankfurt am Main, Tel. 069/ 24 26 89-0, Fax: 069/ 242689-11, E-Mail info@k44.de www.k44.de (mf)

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