Kundenbewirtung und Finanzamt

Umsatzsteuer auf Snacks und Co.

09.08.2013

Dienstleistungselemente, die nicht zu berücksichtigen sind

Insbesondere folgende Dienstleistungselemente sind bei der Gesamtbetrachtung nicht zu berücksichtigen, weil die Finanzverwaltung sie als ausdrücklich notwendig für die Vermarktung von verzehrfertigen Lebensmitteln ansieht:

- Darbietung von Waren in Regalen und übliche Nebenleistungen (z. B. Verpacken, Beigabe von Einweggeschirr oder -besteck)

- Zubereitung der Speisen sowie Abgabe von Senf, Ketchup, Mayonnaise, Apfelmus oder ähnlicher Beigaben

- Transport der Speisen und Getränke einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Leistungen wie Kühlen oder Wärmen sowie die Vereinbarung eines festen Lieferzeitpunkts

- Bereitstellung von Einrichtungen und Vorrichtungen, die in erster Linie dem Verkauf von Waren dienen, zum Beispiel Verkaufstheken und -tresen sowie Ablagebretter an Kiosken, Verkaufsständen etc.

- Bereitstellung von Abfalleimern an Kiosken, Verkaufsständen etc. sowie allgemein die Bereitstellung von Papierservietten

- Erstellung von Leistungsbeschreibungen (Speisekarten/-plänen etc.) und allgemeine Erläuterung des Leistungsangebots

- Beim Schulessen der Einzug des Entgelts für Schulverpflegung von den Konten der Erziehungsberechtigten

Auch Dienstleistungen, die in keinem Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen stehen, sind nicht in die Prüfung einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise Vergnügungsangebote in Freizeitparks, Leistungen eines Pflegedienstes oder Gebäudereinigungsleistungen außerhalb eigenständiger Cateringverträge, und zwar jeweils unabhängig davon, ob sie vom speiseabgebenden Unternehmer oder von einem Dritten erbracht werden. Einfach ausgestattete Imbissbuden ohne Sitzgelegenheiten werden künftig also grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Auch fürs "Essen auf Rädern" gilt künftig regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie u.a., welche Dienstleistungselemente zu berücksichtigen sind.

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