Wichtige Meldungen zum Thema "Steuern & Finanzen"

 
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Arbeitszimmer nicht voll abzugsfähig
Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von der Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen unter die Abzugsbeschränkung.

(Foto: promifotos.de / pixelio.de)

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