Aktuelle Steuerurteile IV

Private Telefongebühren als Werbungskosten

15.05.2013
Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: Informationsaustausch in Steuersachen, ELStAM-Einstieg, Beleihungsgrenze und private Telefongebühren als Werbungskosten.

Die Steuerexperten von SH+C stellen neue Rechtsprechung zu folgenden Themen vor: Informationsaustausch in Steuersachen, ELStAM-Einstieg, Beleihungsgrenze und private Telefongebühren als Werbungskosten.

Private Telefongebühren als Werbungskosten

Es ist selbstverständlich, dass Aufwendungen für Telefonate als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn sie beruflich veranlasst sind. Dass das in bestimmten Fällen aber auch auf Privatgespräche zutrifft, hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Bei einer mindestens einwöchigen Auswärtstätigkeit können auch die Kosten für private Telefonate als Werbungskosten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof meint nämlich, dass die notwendigen privaten Dinge bei einer längeren Auswärtstätigkeit nur telefonisch oder online geregelt werden können. Die dadurch anfallenden Telekommunikationskosten übersteigen aber den normalen Lebensbedarf und sind damit überwiegend der beruflichen Sphäre zuzuordnen.

Hilfen für den ELStAM-Einstieg

Die Finanzverwaltung hat mehrere Praxishilfen veröffentlicht, die Arbeitgebern den Einstieg in ELStAM erleichtern sollen. Auf der ELSTER-Website findet sich beispielsweise in der Rubrik "Arbeitgeber / elektronische Lohnsteuerkarte" ein EL¬StAM-Leitfaden für kleine und mittlere Arbeitgeber. Außerdem hat die Finanzverwaltung YouTube für sich entdeckt. Mit der Benutzerkennung "elstamkommunikation" hat das Kommunikationsprojekt "ELStAM" der Finanzverwaltung mehrere Videos veröffentlicht, die die Registrierung im ElsterOnline-Portal mit Organisationszerfikat und andere Dinge erklären.

Neue Abkommen zum Informationsaustausch

Mit der Überschrift "Netz des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen wird immer engmaschiger" informiert das Bundesfinanzministerium über zwei weitere Abkommen über den internationalen Informationsaustausch. Diesmal betrifft es die Cookinseln und Grenada, die sich verpflichten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Daneben meldet das Ministerium, dass man mit den USA jetzt ein "Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten" paraphiert habe.

Beteiligungsgrenze von einem Prozent ist verfassungsgemäß

Die Ein-Prozent-Grenze für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, oberhalb der der Veräußerungsgewinn beim Verkauf der Anteile zu den Gewerbeeinnahmen zählt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Dem Kläger bleibt nun noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, auch wenn die Erfolgsaussichten eher durchwachsen sind.
Quelle: www.shc.de

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