Was dabei zu beachten ist

Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

12.09.2008
Wird die Unternehmensnachfolge nicht rechtzeitig in die Wege geleitet, kann das nachteilige steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Viele Unternehmer, die erfolgreich einen Betrieb aufgebaut haben, verdrängen den Gedanken an eine Unternehmensnachfolge. Insbesondere in den neuen Bundesländern werden auf Grund vielfacher Rückübertragungen von Unternehmen gerade Unternehmer in fortgeschrittenem Alter damit konfrontiert, eine Unternehmensnachfolge auf sinnvolle Art und Weise innerhalb weniger Jahre zu vollziehen, um das Unternehmen zu erhalten.

Wird ein geeigneter Unternehmensnachfolger nicht rechtzeitig bestimmt und geht das Unternehmen beim Tod des Unternehmers auf mehrere Erben über, kann Uneinigkeit zwischen den Erben über die Betriebsfortführung die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit blockieren und damit den Bestand des Unternehmens gefährden. Findet sich kein geeigneter Unternehmensnachfolger, ist der Unternehmer in fortgeschrittenem Alter oftmals gezwungen, seinen Betrieb aufzugeben oder den Betrieb zu veräußern. Dieses kann zu sehr nachteiligen steuerlichen Konsequenzen führen, da die bisher geltende steuerliche Privilegierung von Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ab dem 1. Januar 1999 abgeschafft worden ist.

Ein umsichtiger Unternehmer wird seine Familie und sein Unternehmen nicht in eine solche Situation bringen wollen und daher die Unternehmensnachfolge sinnvoll planen.

Tipps für die Anwicklung

Die Ziele aller im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu treffenden Maßnahmen sind zum einen die Versorgung des Unternehmers und seines Ehepartners und zum anderen die Erhaltung des Unternehmens.

Steht ein Nachfolger bereits fest, sollte der Unternehmer grundsätzlich immer erwägen, die Unternehmensnachfolge nicht erst von Todes wegen, sondern unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durchzuführen.

Zur Vorbereitung einer geordneten Unternehmensnachfolge gehört vor allem die Wahl der richtigen Unternehmensform. Auf Grund der rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte einer Nachfolgeplanung ist die für die Unternehmensnachfolge am besten geeignete Rechtsform unter Einbeziehung sowohl des Notars als auch eines Steuerberaters zu bestimmen. Aus zivilrechtlicher Sicht sind insbesondere auf Grund der leichteren Übertragbarkeit von Gesellschaftsanteilen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) für eine Unternehmensnachfolge besser geeignet als Personengesellschaften (z.B. OHG, KG). Steuerrechtliche Überlegungen können jedoch auch zur Wahl der Rechtsform einer Personengesellschaft führen. Zur Schaffung der geeigneten Rahmenbedingungen eröffnet insbesondere das Umwandlungsrecht auch für kleine und mittelständische Unternehmen einen einfachen Weg des Übergangs in eine für die Zwecke der Übergabe besser geeignete oder gewünschte Rechtsform.

Zur Startseite