eBay und Umsatzsteuer

Wann sind Verkäufe steuerpflichtig?

25.03.2013
Immer wieder gibt es Streit mit der Finanzverwaltung darüber, ob Privatverkäufe über eBay im Falle eines gewissen Ausmaßes mit einer gewissen Regelmäßigkeit umsatzsteuerpflichtig sind. Arnd Lackner stellt Details vor.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Streit mit der Finanzverwaltung darüber, ob Privatverkäufe über eBay im Falle eines gewissen Ausmaßes mit einer gewissen Regelmäßigkeit umsatzsteuerpflichtig sind. Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG ist gewerblich oder beruflich jede "nachhaltige" Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinn zu erzielen fehlt.

Die Grenze, wann eine solche "nachhaltige Tätigkeit" vorliegt, hängt von diversen Faktoren ab und konnte in der Vergangenheit in vielen Einzelfällen nicht immer genau gezogen werden.

Zuletzt mit Urteil vom 26. April 2012, 5 R 2/11 hat der BFH (Bundesfinanzhof) festgestellt, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über eBay eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit auch bei Privatpersonen vorliegen kann.

Mit einem am 10. September 2012 veröffentlichten Urteil hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt erstmals genaue Kriterien aufgelistet, die bei der Frage der Umsatzsteuerpflicht von eBay-Verkäufen wesentlich sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2012, 14 K 702/10).

Im entschiedenen Fall hatte das beklagte Finanzamt nach Auffassung des Finanzgericht zu Unrecht die Erlöse aus dem Verkauf von insgesamt 142 Pelzmänteln über einen Zeitraum von dreizehn Monaten bei einem Verkaufserlös zwischen 3,50 € bis 3.210,00 € im Einzelfall und durchschnittlich 2,5 Verkäufen wöchentlich durch eine Privatperson der Umsatzsteuer unterworfen.

Hintergrund dieser Verkäufe war eine Haushaltsauflösung, so dass es sich bei der verkauften Ware ausschließlich um Privatvermögen handelte.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg beurteilt Voraussetzungen einer nachhaltigen Tätigkeit insoweit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung und unterschiedlicher Gewichtung folgender Kriterien im Einzelfall:

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